So entstand die Arbeiterwohlfahrt 

Die verheerenden Folgen des 1. Weltkrieges - Massenarbeitslosigkeit, Hunger, Elend, Krankheiten, die Schicksale tausender Kriegswaisen - führten 1919 zur Gründung der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland.

Eine der bedeutendsten deutschen Frauenrechtlerinnen des 20. Jahrhunderts, Marie Juchacz, rief die "Selbsthilfe der Arbeiterschaft" ins Leben. Soziale Reformen und soziale Sicherheit zu erstreiten, war das politische Ziel der AWO.
Schon 1927 erfolgte dann um den Augsburger Clemens Högg die Gründung der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben.

Weil sie sich nicht in die nationalsozialistische Volkswohlfahrt eingliedern ließ, wurde die Arbeiterwohlfahrt schon wenige Wochen nach der Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 verboten und zerschlagen. Vermögen, Einrichtungen und Heime wurden beschlagnahmt, führende Frauen und Männer der AWO verfolgt. Der schwäbische Vorsitzende Clemens Högg verstarb nach unsäglichem Leiden am 11.03.1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen.

Was als Suppenküchen, Nähstuben und Nothilfe begann, hat sich heute zu einem modernen und aktiven Sozialverband mit einem dichten Netz von Dienstleistungen entwickelt. Praktische und auf die Bedürfnisse der Bürger zugeschnittene soziale Dienstleistungen sowie politisches Engagement für einen funktionierenden Sozialstaat sind das Fundament, auf dem die AWO steht und handelt.

Begonnen hat die Entwicklung zu einem modernen Wohlfahrtsverband bereits im Jahr 1947. Garanten für Ausbau und Sicherung der schwäbischen Arbeiterwohlfahrt sind heute 10.000 Mitglieder, 3.000 ehrenamtlich tätige Frauen und Männer und 2.500 hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erbringen ihre sozialen Dienstleistungen in 90 Ortsvereinen, 13 Kreisverbänden und 85 Einrichtungen.

Der Kreisverband Augsburg-Land wurde 1948 von Max Schuster gegründet, ab 1962 führte Xaver Kaes die Geschäfte. 1970 wurde Alois Strohmayr zum Vorsitzenden des AWO-Kreisverbandes Augsburg-Land gewählt und hat dieses Ehrenamt bis heute inne.

AWO Werte

  • das Bekenntnis zu den unveräußerlichen Menschenrechten;
  • die freiheitlich-demokratische Grundordnung als unverzichtbare Voraussetzung der sozialen Arbeit;
  • die Entwicklung einer Gesellschaft, in der sich jeder Mensch in Verantwortung für sich und für das Gemeinwesen frei entfalten kann;
  • das Eintreten für mehr Freiheit, Gerechtigkeit, Toleranz und Solidarität;
  • der Anspruch des/der Einzelnen auf Chancengleichheit und die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter;
  • sozialem Unrecht entgegenzuwirken;
  • die Achtung des religiösen Bekenntnisses und der weltanschaulichen Überzeugung des/der Einzelnen;
  • den Rat- und Hilfesuchenden ohne Rücksicht auf deren politische, rassische, nationale und konfessionelle Zugehörigkeit beizustehen;
  • die Anerkennung des Vorrangs der kommunalen und staatlichen Verantwortung für die Erfüllung des Anspruchs auf soziale Hilfen, Erziehung und Bildung sowie für die Planung und Entwicklung eines zeitgerechten Systems sozialer Leistungen und Einrichtungen;
  • die partnerschaftliche und planvolle Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Staat und freien Vereinigungen der Wohlfahrtspflege bei Wahrung der Unabhängigkeit dieser Vereinigungen